Rürup Rente
| Zuschuss für Selbstständige – die Rürup Rente |
Zuschuss für Selbstständige – die Rürup RenteImmer wieder werden aus den Kreisen der Freiberufler und Gewerbetreibenden Stimmen laut, die behaupten, dass sie gegenüber den abhängig Beschäftigten in der Altersvorsorge ungerechtfertigt benachteiligt würden. Bei der Rürup Rente kann davon jedenfalls keine Rede sein, denn daraus ergeben sich staatliche Beteiligungen in Form der steuerlichen Absetzbarkeit. Ab dem Jahr 2009 kann man immerhin 68 Prozent des gezahlten Beitrages steuerlich geltend machen. Der Grenzwert liegt bei 2.856 Euro, der selbst nach der Herabsetzung des Eingangssteuersatzes noch eine Ersparnis von knapp 400 Euro bei den zu entrichtenden Einkommenssteuern bringen würde. Der absetzbare Höchstbetrag wird in Schritten von zwei Prozent pro Jahr gesteigert, so dass man 2025 die gesamten hundert Prozent des Beitrages als Sonderausgaben geltend machen kann. Um in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile zu kommen, muss die Rürup Versicherung einige Bedingungen erfüllen. So darf keine einmalige Kapitalabfindung möglich sein, sondern die Erträge können nur in Form einer Leibrente ausgezahlt werden. Während man die Riester Rente auch zur Bildung von Wohneigentum einsetzen kann, ist das bei der Rürup Altersvorsorge nicht möglich, denn der Rentenvertrag darf weder kapitalisierbar noch beleihbar sein. Auch der Beginn der Rentenzahlung ist eingegrenzt. Wer noch bis zum 31.12.2012 abschließt, muss darauf achten, dass der Rentenbeginn nach dem 60. Geburtstag liegt. kostenloser Vergleich der Rürup-Rente: |
