Die Berufunfähigkeit in der Unfallversicherung

Die Berufsunfähigkeit sollte in der Unfallversicherung mit eingeschlossen werden, denn der Anteil von Unfällen an den Ursachen ist besonders hoch.

In der Unfallversicherung Berufsunfähigkeit mit einschließen zu lassen, ist eine sehr sinnvolle Sache, denn ein großer Teil der gesundheitlichen Einschränkungen, die dazu führen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, entstehen durch Unfälle in der Freizeit. Beim Einschluss Berufsunfähigkeit in Unfallversicherungen ist es wichtig, darauf zu achten, dass möglichst keine Verweisungsklausel enthalten ist. Das würde nämlich bedeuten, dass man im Schadensfall die Rente nur so lange gezahlt bekommt, bis man eine Umschulung für einen Beruf absolviert hat, den man trotz einer Einschränkung noch ausüben kann. Die Unfallversicherung mit Berufsunfähigkeit und ohne Verweisungsklausel würde so lange zahlen, bis man in die normale Altersrente geht, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Die Verträge zur Unfallversicherung mit Einschluss Berufsunfähigkeitsversicherung sind sehr unterschiedlich gestaltet. So kann die aus dem Vertrag zu erwartende Rente als konkreter monatlicher Betrag ausgewiesen oder an die so genannte Grundinvaliditätssumme gekoppelt sein. Wer den Geldwertverlusten aus der Inflation vorbeugen möchte, sollte in den Vertrag eine Progression einbinden lassen. Diese wird jedes Jahr von der Versicherung angeboten und der Kunde kann sie annehmen, muss dies aber nicht tun. Doch Vorsicht, wer zwei Mal hintereinander die Progression ausschlägt, kann sie auf Grund vertraglicher Regelungen für die gesamte Restlaufzeit riskieren. Deshalb sollte man im Zweifel den Versicherer konkret danach fragen.

 

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