Die Berufunfähigkeit in der UnfallversicherungDie Berufsunfähigkeit sollte in der Unfallversicherung mit eingeschlossen werden, denn der Anteil von Unfällen an den Ursachen ist besonders hoch. In der Unfallversicherung Berufsunfähigkeit mit einschließen zu lassen, ist eine sehr sinnvolle Sache, denn ein großer Teil der gesundheitlichen Einschränkungen, die dazu führen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, entstehen durch Unfälle in der Freizeit. Beim Einschluss Berufsunfähigkeit in Unfallversicherungen ist es wichtig, darauf zu achten, dass möglichst keine Verweisungsklausel enthalten ist. Das würde nämlich bedeuten, dass man im Schadensfall die Rente nur so lange gezahlt bekommt, bis man eine Umschulung für einen Beruf absolviert hat, den man trotz einer Einschränkung noch ausüben kann. Die Unfallversicherung mit Berufsunfähigkeit und ohne Verweisungsklausel würde so lange zahlen, bis man in die normale Altersrente geht, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
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