Bausparvertrag Vergleich - Zinsen & Rechner

Kapital ansparen mit einem Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist eine spezielle Form der geförderten Geldanlage, die dazu dient, sich selbst genutztes Wohneigentum schaffen zu können. Dafür wurden in Deutschland Bausparkassen eingerichtet, zu deren ersten Zielen es gehörte, die nach dem Weltkrieg herrschende Wohnungsnot zu lindern, indem sie günstige Möglichkeiten des Ansparens und einer daran anschließenden Finanzierung anboten.

Jeder Bausparvertrag beginnt mit einer Ansparphase. Je nach Angebot und den aufgebrachten Sparbeträgen wird die so genannte Zuteilungsreife erreicht. Bei den meisten Verträgen ist das der Fall, wenn die Hälfte der vereinbarten Zielsumme erreicht ist. Dann kann von der Bausparkasse der Restbetrag als Bauspardarlehen ausgereicht werden. Der Vorteil für den künftigen Bauherren ist, dass er jederzeit auch zusätzliche Sparsummen in den Bausparvertrag geben kann, um die Zuteilungsreife früher als geplant erreichen zu können.

Die Zuteilungsreife hängt von einer so genannten Bewertungszahl ab. In diese fließen die getätigten Einlagen, die darauf angefallenen Renditen und die Laufzeit der Verträge mit ein. Je nach Bausparkasse werden diese Bewertungszahlen zu unterschiedlichen Stichtagen ermittelt. Als günstig für den Kunden erweist sich hier die monatliche Ermittlung. Feste Zusagen über den Zeitpunkt einer Zuteilung werden von den Bausparkassen nicht gemacht, weil hier auch die allgemeine Entwicklung auf dem Finanzmarkt mit einbezogenen werden muss.

Der Vorteil der Finanzierung über einen Bausparvertrag liegt auch darin, dass für die daraus gewährten Bauspardarlehen in der Regel sehr günstige Zinsen gewährt werden. Sie liegen häufig deutlich unter dem Zinsniveau, das man für andere Baudarlehen bekommen kann. Das Bauspardarlehen wird mit einer Eintragung im Grundbuch gesichert. Bei der Art der Eintragung kommt es immer auf die Höhe des jeweils gewährten Bauspardarlehens an. Liegt diese in einem Bereich bis 10.000 Euro, kann auf die Eintragung auch verzichtet und der Kredit als Blankodarlehen gewährt werden. Die Höhe der möglichen Finanzierung darf achtzig Prozent des Beleihungswertes eines Objektes nicht überschreiten, wobei bereits auf der Immobilie lastende Rechte abgezogen werden.

 

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