Geschlossene Fonds & Immobilienfonds

Geschlossene Fonds und ihre Besonderheiten

Auch geschlossene Fonds gehören zu den Möglichkeiten, sich als kleiner Sparer an den Investitionen in größere Projekte beteiligen zu können. Die Fondsgesellschaften betätigen sich auch hier als Sammelstellen für das Kapital vieler Anleger. Bei den offenen Fonds kann jederzeit mit den Anteilen gehandelt werden. Geschlossene Fonds bieten diesen Vorteil nicht. Sie werden in der Hauptsache zur Finanzierung von Immobilien, Schiffen, modernen Kraftwerken oder ähnlichen größeren Projekten aufgelegt und ihre Anteile können nur innerhalb eines konkret festgelegten Platzierungszeitraums erworben werden.

Die gängige Rechtsform für geschlossene Fonds ist die Kommanditgesellschaft in Form der GmbH & Co. KG. Der Inhaber der Fondsanteile wird zum Kommanditisten und wird damit praktisch und juristisch zum Mitinhaber des Unternehmens. Die Anzahl und Höhe der zum Kauf angebotenen Fondsanteile ist abhängig vom benötigten Eigenkapital. Ist dieses gedeckt, endet der Verkauf der Fondsanteile. Der Fachmann spricht dann davon, dass der Fonds geschlossen wird.

Geschlossene Fonds bergen für die Anleger sowohl Chancen als auch Risiken. Die bisher sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Möglichkeiten lagen in einer erzielbaren Steuerstundung, wo in den letzten Jahren jedoch einige Lücken in der Gesetzgebung geschlossen wurden, die dies möglich gemacht hatten. Dennoch bieten geschlossene Fonds gute Renditechancen vor allem deshalb, weil sie häufig für Anlagen zur Nutzung alternativer Möglichkeiten zur Energiegewinnung aufgelegt werden, die sich vor allem bei einer langfristigen Geldanlage rechnen.

Dabei sollte man als potentieller Investor auch wissen, dass die Investition in geschlossene Fonds auch mit einer Kapitalbindung über eine bestimmte Laufzeit einher geht. Ein weiteres Risiko ergibt sich für den Anleger auch daraus, dass er de facto Miteigentümer des Unternehmens wird. Damit hat er auch einen Teil des Risikos des gesamten Unternehmens zu tragen, das im Falle eines kompletten Fehlschlages des zu finanzierenden Projektes auch zu einem Totalverlust des angelegten Geldes führen kann.

Auch mit dem Stichwort Nachschusspflicht sollte man sich ein wenig beschäftigen, wenn man in geschlossene Fonds investieren möchte. Hier sollte man sich vor allem die Rechtsform des jeweiligen Fonds beschäftigen. Wird man als Investor Kommanditist, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der getätigten Einlagen. Treten geschlossene Fonds als GbR auf, wird man als Investor zum Vollhafter, dann kann man im Extremfall mit seinem gesamten privaten Vermögen zur Verantwortung gezogen werden.

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