Wie man einen Bausparvertrag kündigen kann
Wenn man in eine finanzielle Notlage kommt, könnte es eine der möglichen Lösungen sein, einen Bausparvertrag zu kündigen. Doch man sollte wie überall, wo ein Vertrag vorzeitig aufgelöst werden soll, auch an die damit möglicherweise verbundenen Einbußen denken.
Da es beim Bausparvertrag Kündigen in der Regel immer zu einer förderschädlichen Verwendung kommt, fallen sämtliche staatlich gewährten Zuschüsse weg. Diese Rückrechnung der Zuschüsse bezieht sich auch auf die Beträge, die bereits auf den Bausparvertrag gutgeschrieben worden sind. Die Zuschüsse werden auch dann nicht gewährt, wenn man das Guthaben aus einem aufgelösten Bausparvertrag zum Beispiel für eine dringend notwendige Reparatur am eigenen Haus verwendet.
Besonders in der Anfangsphase machen sich auch noch die Abschlussgebühren bemerkbar. Sie werden in voller Höhe von den angesparten Guthaben abgezogen. Hinzu kommen die steuerlichen Vorteile, die man durch den Bausparvertrag zum Beispiel durch das Ansparen über die Arbeitnehmersparzulage bekommen hat. Auch sie werden bei einer vorzeitigen Auflösung nachträglich entzogen, so dass man im Jahr der Auszahlung des Guthabens aus dem gekündigten Bausparvertrages mit einer höheren Steuerlast rechnen muss.
Wer einen Bausparvertrag kündigen möchte, sollte sich zuerst über die regulären Kündigungsfristen bei seiner Bausparkasse erkundigen. Diese sollte nach Möglichkeit unbedingt eingehalten werden. Ist die entstandene wirtschaftliche Not so groß, dass man die Kündigungsfrist nicht einhalten kann, dann muss man davon ausgehen, dass die Bausparkasse vom Guthaben zusätzlich noch Vorfälligkeitszinsen abzieht. Sie werden aus der zeitlichen Differenz zwischen dem Datum der Auszahlung und dem Ablauf der regulären Kündigungsfrist errechnet.
Der Auszahlungsbetrag aus einem gekündigten Bausparvertrag umfasst also immer nur die eingezahlten Sparbeiträge abzüglich Gebühren, Vorfälligkeitszinsen und bereits erhaltenen Förderungen. Auf die Summe aufgeschlagen werden die für den Ansparzeitraum erhaltenen Zinsen.
Ehe man sich dazu entschließt, einen Bausparvertrag zu kündigen, sollte man deshalb prüfen, ob es nicht andere Möglichkeiten zur Finanzierung gibt. Ein Weg kann sein, bei der Hausbank anzufragen, ob man das Guthaben aus dem Bausparvertrag als Sicherheit für einen kleineren Kredit einsetzen kann, denn die Möglichkeit einer Kündigung bleibt immer noch.
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